In der Nacht vom Samstag auf Sonntag den 09.06.2013 um 03.00 Uhr wurde die Feuerwehr aus Düdelingen zum Bahnhof Düdelingen beordert, wo eine Lokomotive brennen sollte. Diese Meldung war von Anfang an seltsam. Zu diesem Zeitpunkt fährt normalerweise kein Zug auf dieser Strecke. Was noch ungewöhnlicher war, war dass der Anruf aus einer Telefonzelle aus dem Viertel Schmelz kam, also nicht einmal in der Gegend des besagten Bahnhofs. Sicherheitshalber fuhren zwei Feuerwehrleute die beiden Bahnhöfe kontrollieren. Nachdem nichts gefunden wurde, war es dann sicher dass jemand sich einen üblen Spaß daraus gemacht hat und die Feuerwehr völlig ohne Grund alarmiert hatte.
Bei dieser Gelegenheit erinnert die Feuerwehr nochmals daran, dass Falschalarm strafbar ist und mit einer Geldstrafe oder sogar Gefängnis bestraft werden kann.
Siehe hierzu folgenden Auszug aus dem Gesetzestext:
Des fausses alertes:
Art. 319.